Ihr Weg zu mir


Ergotherapie darf nur nach ärztlicher Verordnung (vom Hausarzt oder Facharzt) ausgeführt werden.

  • Schritt 1:
  • Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt Ergotherapie verordnen.
    Auf der Verordnung muss Folgendes aufgeführt sein:
    • Diagnose
    • Ergotherapieeinheiten (Anzahl und Dauer)
    • Hausbesuch (gleiche Anzahl wie Ergotherapieeinheiten)

  • Schritt 2:
  • Lassen Sie die verordnete Therapie von Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen, nur dann können die Therapiekosten rückerstattet werden. Gerne kann ich diesen Schritt auch für Sie übernehmen und die Verordnung von der Krankenkasse bewilligen lassen.

  • Schritt 3:
  • Treten Sie in Kontakt mit mir, damit wir einen Termin vereinbaren können:


    0664/255 44 72
    info@ergotherapie-bergmann.at


    Natürlich können Sie sich auch gerne schon früher bei mir melden.